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Die Bildungsdirektion Burgenland informiert 34/2024

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Mit dem letzten Infomailing des Jahres möchten wir uns für Ihre Arbeit in den heimischen Klassenzimmern recht herzlich bedanken! Nachfolgend dürfen wir Ihnen auch einige persönliche Worte des Herrn Bildungsdirektors übermitteln.

Wir haben unser Infomailing etwas überarbeitet und geben nun direkt bei der Überschrift eines Artikels an, für welchen Schultyp die Informationen gedacht sind.

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und viel Spaß beim Lesen!


News

Für Lehrerinnen und Lehrer

Weihnachtsbrief des Bildungsdirektors (alle Schulen)
Ein persönliches Dankeschön des Herrn Bildungsdirektors samt Ausblick auf die nächsten 12 Monate.

Ausschreibung für die Verwendung im Ausland (alle Schulen)
Voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 1. März 2025 bis 31. August 2025 (vorerst als Ersatzkraft) und im Anschluss regulär ab 1. September 2025 gelangt die Stelle einer/eines Beauftragten für Bildungskooperation in Tirana zur Nachbesetzung.
Die Tätigkeit in Auslandsverwendung stellt eine besondere Herausforderung dar, bietet aber auch tiefgehende Erfahrungen im speziellen Zusammenhang mit anderen Kulturen.
Die verantwortungsvolle Aufgabe als Bildungsbeauftragte/Bildungsbeauftragter erfordert ein hohes Maß an Lernbereitschaft, Offenheit und Flexibilität.

Lebende Fremdsprache in der Volksschule (VS)
Die neuen Lehrpläne für die Volksschule bringen in Bezug auf den Fremdsprachenunterricht zwei wesentliche Neuerungen.
Weiterführende Informationen und Unterstützungsmaterialien:
• Webseite Pädagogik-Paket: https://www.paedagogikpaket.at/ Sie finden dort unter Lehrpläne NEU für Primar- und Sekundarstufe I – Materialien zu den Unterrichtsgegenständen – 1.-4. Schulstufe –
Sprachen – Lebende Fremdsprache folgende Materialien: Fachlehrplan | Kommentar zum Lehrplan | Kompetenzraster | beispielhafte Lernaufgaben
• Webseite Österreichisches Sprachen-Kompetenz-Zentrum (ÖSZ):
https://www.oesz.at/themen/fremdsprachen/englisch-fuer-die-primarstufe/
Das ÖSZ bietet umfangreiche Materialen zum Englischunterricht in der Volksschule:
o Fortbildungsvideos und Praxisbroschüren
o die CLIL-Sammlung „Welcome to school“ mit Unterrichtsskizzen
o Kompetenzorientierte Aufgabenbeispiele (für Englisch und CLIL in anderen Unterrichtsgegenständen)
• Beachten Sie auch die aktuellen Fortbildungsangebote Ihrer Pädagogischen Hochschule.


Neue Rundschreiben der Bildungsdirektion

Für Schulleiterinnen und Schulleiter

Fremsprachenassistenz (AHS/BMHS)
Die Bildungsdirektion übermittelt eine Kurzanleitung für das Ansuchen um eine Fremdsprachenassistenz (FSA) für das folgende Schuljahr.

Antragstellungen einer BSA für das Schuljahr 2025/26 (alle Schulen)
Verlängerungsanträge bis spätestens 1.Februar - Die Schulleitungen werden ersucht, die Erziehungsberechtigten rechtzeitig darüber zu informieren.
Neuanträge bis spätestens 1. März
Verspätet eingebrachte Anträge
werden nicht berücksichtigt!
In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch auch nach Ablauf der Antragsfrist ein Antrag berücksichtigt werden, wenn die Umstände für den Förderbedarf nachweislich erst nach Verstreichen der Frist hervortreten oder Umstände bekannt werden, durch welche eine vorherige Antragstellung nicht möglich gewesen ist (z.B. Zuzug aus einem anderen Bundesland).

Die Begutachtung der Schülerinnen/der Schüler durch die Landesamtssachverständigen (LASV) erfolgt im Regelfall an der Schule und ist durch die Bildungsdirektion Burgenland genehmigt


Initiativen & Projekte

Für Schülerinnen und Schüler

Pannotechnikus - Physikwettbewerb für Volksschulkinder (VS)
Datum: Donnerstag, 20. Februar 2025 / Ort: FH Burgenland, Eisenstadt / Beginn: 10:00 Uhr Ende: ca. 13:00 Uhr
Anmeldung bis Freitag, 24. Jänner 2025 möglich

Finanzführerschein für Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Lebensjahr (AHS/BMHS/PTS/BS)
Initiative des Landes Burgenland / Die Schuldenberatung Burgenland bietet kostenlose Workshops & Vorträge zum Thema Finanzbildung an.

Projekt „FIT – Fem* in Tech“ (AHS/BMHS)
FIT-Infotage mit Universitäten und Fachhochschulen für Oberstufenschülerinnen im Schuljahr 2024/25
Am 05.02. bringen wir FIT an die HTL Eisenstadt und bieten Schülerinnen Studieninformationen zu MINT-Fächern.
Alle Angebote von FIT sind für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen kostenfrei.

Video-Wettbewerb „Kamera läuft! Dein Statement gegen Gewalt und Aggression“ (alle Schulen)
Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II. Die Zusammenarbeit kann in Kleingruppen, Klassen oder klassenübergreifenden Teams erfolgen.
Die Beiträge können bis spätestens 28. März 2025 beim BMBWF im digitalen Einreichformular eingereicht werden. Bei Fragen zum Wettbewerb wenden Sie sich bitte per E-Mail an
hinschauen-video@bmbwf.gv.at.

Aufnahmeverfahren MedAT (Maturantinnen und Maturanten)
Informationen für alle Schülerinnen und Schüler die sich für das Studium der Human- oder Zahnmedizin an der Medizinischen Universitat Wien interessieren und Informationen über das Aufnahmeverfahren benötigen. Infoarmatiaonen finden sie auf http://www.medizinstudieren.at. Termine und Fisten für 2025 werden demnächst veröffentlicht.


Ausschreibungen

Ausschreibungen von Landesmeisterschaften in Bewegung und Sport

Landesmeisterschaften Fußball Oberstufe (AHS/BMHS)
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II - AHS und BMHS (außer Berufsschulen und Abschlussklassen)

Landesmeisterschaften Turn 10 (MS/AHS/BMHS)
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I - AHS, MS und Schulen mit sportlichem Schwerpunkt sowie Sekundarstufe II - AHS und BMHS


BBG - Informationen

Bedarfserhebungen für Bundesschulen und Bundesschülerheime

Die Bildungsdirektion für Burgenland übermittelt die Vertragsinfo "Beratungsdienstleistungen 2024", Informationen zu "Gaspreise 2025" und die Bedarfserhebungen für "Kommunalfahrzeuge", "Besucherstühle" und "Turn- und Sportgeräte".

Wichtige Information!!!
Aus gegebenem Anlass wird dringlich darauf hingewiesen, dass die ausverhandelten Zahlungsbedingungen bei Bestellungen über den BBG eshop NICHT verändert werden dürfen.
Das heißt im Konkreten, dass auch am Jahresende das Zahlungsziel NICHT verkürzt werden darf.