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Update zur proaktiven Veröffentlichung schulstandortbezogener Daten
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Sehr geehrte Frau Direktorin, Sehr geehrter Herr Direktor!
Wir dürfen Sie über ein Update zur proaktiven Veröffentlichung schulstandortbezogener Daten informieren.
Warum werden schulstandortbezogene Daten proaktiv veröffentlicht?
Die proaktive Veröffentlichung schulstandortbezogener Daten stellt einerseits ein rechtliches Erfordernis gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) dar, andererseits markiert dies einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und zu einer gelebten Daten- und Entwicklungskultur.
Die proaktive Veröffentlichung soll sichtbar machen, unter welchen Rahmenbedingungen Schulen arbeiten und wie sich deren Ergebnisse in einem fairen Vergleich darstellen. Sie dient dazu, schulische Gegebenheiten realistisch abzubilden und anekdotische Evidenz und verkürzte Darstellungen von Schulqualität zu ersetzen.
Wann werden schulstandortbezogene Daten proaktiv veröffentlicht?
Die proaktive Veröffentlichung schulstandortbezogener Daten erfolgt im Laufe des Schuljahres 2026/27 und soll einen transparenten Überblick über Schulen geben.
Was wird bei der Veröffentlichung berücksichtigt?
Die proaktiv veröffentlichten Daten müssen klar definierten Kriterien gemäß § 3 Abs. 8 und § 21 Abs. 5 BilDokG entsprechen.
Daten aus standardisierten Kompetenzerhebungen werden ausschließlich qualitätsgesichert und im fairen Vergleich abgebildet.
Daten werden somit nur veröffentlicht, sofern sie in Bezug zur sozioökonomischen Ausgangslage (SÖL) gesetzt werden, in einer zeitlichen Zusammenschau mehrerer Schuljahre (bspw. auf Basis eines 3-jährigen Durchschnittes) aufbereitet werden, ohne vereinfachende Aussagen oder verkürzter Bewertungen von Schulqualität (keine Rangreihung, keine Rankings, usw.) dargestellt werden. Darüber hinaus muss der Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) gewährleistet sein. Die Daten dürfen nicht auf einzelne Personen rückführbar sein.
Was bedeutet das für Schulen und Schulleitungen?
Schulleitungen und Schulaufsicht bekommen alle zu veröffentlichenden Kennzahlen vorab zur Ansicht. Dies erfolgt schrittweise ab Herbst 2026 in ihrer Benutzerumgebung des BILIS (erreichbar über das Bildungsportal).
Schulleitungen und Schulaufsicht können sich gezielt – auch unter Nutzung all ihrer internen Daten – auf die Veröffentlichung vorbereiten.
Schulleitungen und Schulaufsicht werden hinsichtlich der Veröffentlichung ab Herbst 2026 durch begleitende Kommunikation unterstützt und erhalten zeitgerecht weiterführende Unterlagen (Factsheet, FAQ Sammlung, etc.) sowie Angebote für Sprechstunden für all jene Schulleitungen, die sich gerne vertiefender informieren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Kommunikation
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