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Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren:
Wichtige Hinweise und Unterstützung für Schulleitungen

 

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

mit Schuljahr 2026/27 gilt an allen österreichischen öffentlichen und privaten Schulen die gesetzliche Regelung, dass es Schülerinnen bis zu ihrem 14. Lebensjahr untersagt ist, nach islamischen Traditionen ein Kopftuch zu tragen. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten Gesetzgebung und Verwaltung, die Rechte von Kindern besonders zu schützen.

Besonders wichtig ist uns zu betonen: Im Zentrum jeden Handelns im Kontext des Kopftuchverbots steht der Schutz vor einer geschlechtsbezogenen Symbolzuweisung im Kindesalter.

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes fallen auch Ihnen als Schulleitung wichtige Aufgaben zu. In den vergangenen Wochen haben das BMB, die Bildungsdirektionen und auch Pädagoginnen/ Pädagogen an einem Umsetzungs- und Informationspaket gearbeitet, das Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen bestmöglich im Umgang mit diesem sensiblen Thema an Ihrer Schule unterstützen will.

Das BMB hat ein Rundschreiben zum Kopftuchverbot vorbereitet, das Sie in der Rundschreibendatenbank des BMB abrufen können.

Dieses Rundschreiben Nr. 1/2026 enthält folgende Informationen:

  • Rundschreiben – Grundtext inkl. Gliederung und To Dos für Schulleitungen samt Gesetzestext und Erläuterungen
  • Information für Lehrpersonen
  • Visualisierte Darstellung von Verschleierungen nach Islamischen Traditionen
Für die Kommunikation mit den Eltern/Erziehungsberechtigten:

  • Vorabinformation
  • Schriftliche Rechtsbelehrung für das Gespräch
  • Musterdokumentation des Elterngesprächs für die Schulleitung
Auf der Website www.bmb.gv.at/kopftuchverbot finden Sie FAQs zum Thema und ab Ende März auch die in diverse Sprachen übersetzte Elterninformation zu Ihrer weiteren Verwendung.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation