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Rechtzeitig anmelden für den Studienstart 2021/22 und für Aufnahmeverfahren

Infomailing April 2021

Maturantinnen & Maturanten aufgepasst: Wer im Herbst ein Hochschulstudium beginnen will, sollte sich beeilen. Insbesondere, wenn es sich um eines handelt, für das ein Eignungs-, Aufnahme- oder Auswahlverfahren zu durchlaufen ist. Das ist insbesondere an den Fachhochschulen, an einigen Privatuniversitäten, aber auch in bestimmten Studienrichtungen an den öffentlichen Universitäten und an den Pädagogischen Universitäten der Fall, denn hierfür gelten spezielle Fristen. Einen guten Überblick erhält man auf den BMBWF-Webseiten studienwahl.at beziehungsweise Studiversum sowie der ÖH-Serviceseite studienplattform.at der Österreichischen Hochschüler/innenschaft.

Schritt für Schritt zum Hochschulstudium

  • Schritt 1 Informieren: Was will ich studieren?
  • Schritt 2 Online-Registrierung/Voranmeldung: Dazu melde ich mich auf der Webseite meiner Wunschhochschule für mein Studium an
  • Schritt 3 Self-Assessment beziehungsweise Motivationsschreiben: an einigen Hochschulen das Absolvieren eines Online-Assessmenttests oder durch Verfassen eines Motivationsschreibens vorgesehen. Sie dienen dazu, um sich selbst zu vergewissern, dass man sich wirklich für das richtige Studium entschieden hat.
  • Schritt 4 Gibt es ein Aufnahmeverfahren? Eine solches ist an den Fachhochschulen, an einigen Privatuniversitäten, aber auch für bestimmte Studienrichtungen an Universitäten und auch für das Studium an den Pädagogischen Hochschulen vorgesehen. Das kann einstufig oder auch mehrstufig (zum Beispiel: erst ein Test, dann ein Aufnahmegespräch) sein.
  • Schritt 5 Eigentliche Zulassung durch das Einschreiben in die gewünschte Studienrichtung
  • Schritt 6 – Studienbeginn

Was generell für die Zulassung zu einem Hochschulstudium zu beachten ist

  • Die allgemeine Zulassungsfrist an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen endet bereits am 5. September 2021. Bis dahin muss man das Aufnahmeprocedere abgeschlossen sein, man also tatsächlich für das Wunschstudium eingeschrieben sein.
  • Ist für das Wunschstudium ein spezifisches Eignungs-, Aufnahme- oder Auswahlverfahren vor Studienbeginn vorgesehen, ist dafür eine Registrierung an der betreffenden Bildungseinrichtung erforderlich. Die Frist dafür hat an manchen Hochschulen bereits begonnen. Wer im Wintersemester 2021/22 zu studieren beginnen will, sollte sich daher unbedingt rechtzeitig direkt bei der gewählten Bildungseinrichtung informieren, ob und welche Schritte für die Zulassung vorzunehmen sind.
  • Achtung: Aufgrund der Corona-Pandemie können sich Fristen für die Durchführung des Eignungs-, Aufnahme- oder Auswahlverfahrens noch ändern. Auch bei deren Durchführungen – insbesondere bei jenen mit persönlicher Anwesenheit – kann es noch zu Adaptierungen kommen. Wer im Wintersemester 2021/22 zu studieren beginnen will, sollte sich daher rechtzeitig und regelmäßig an der jeweiligen Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule oder Privatuniversität über etwaige Änderungen und festgelegte Hygienemaßnahmen (Tragen von Schutzmasken et cetera) informieren.
  • Sollten bei der gewählten Bildungseinrichtung Eignungs-, Aufnahme oder Auswahlverfahren mit persönlicher Anwesenheit stattfinden, kann die Bildungseinrichtung von Studieninteressierten verlangen, eine Bestätigung über einen negativen Corona-Test vorzulegen. Alternativ bieten einige Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, den Test direkt vor Ort durchzuführen.

Hilfe bei der Studienwahl?

Die  ÖH-Studien- und Maturant/Inn/enberatung studienberatung@oeh.ac.at beziehungsweise die sechs Stellen der Psychologischen Studierendenberatung bieten Studieninformation und Studienwahlberatung für all diejenigen, die sich noch nicht sicher sind, was sie studieren sollen.

Finanzielle Unterstützung für das Studium?

Die Website stipendium.at informiert über alles, was man über die Studienbeihilfe wissen muss. Sie ist die wichtigste Maßnahme der staatlichen Studienförderung. Gefördert werden Studien im Inland, aber auch Studienaufenthalte im Ausland.  Sind Sie Bezieherin/Bezieher von Studienbeihilfe haben Sie zum Beispiel auch Anspruch auf Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge, Studienunterstützungen, et cetera.